Die Kirchgemeinden und Kaplaneien

Kirchgemeinde Trun

Auf Grepault wurde eine der ältesten Sakralbauten Rätiens entdeckt, ein kleines Gotteshaus des 6./7. Jh. das durch eine Wehrmauer den Charakter einer Kirchenburg besass. Die frühe kirchliche Selbständigkeit von Trun <Taurentum> beweist das Testament des Bischofs Tellos von 765, dass in einer Schenkung an das Kloster Disentis schon ein Priester namens Sylvanus erwähnt wurde. Im Jahre 1345 hat Papst Clemens VI für die Pfarrkirche Trun einen Ablassbrief gekennzeichnet. Trun zählt spätestens seit dem Hochmittelalter zur Terriorialherrschaft des Klosters Disentis, das auch über Jahrzehnte die Kollatur in der Pfarrei innehatte. Die Kollatur bedeutet, dass der Abt von Disentis einen Kanditaten für das Pfarramt vorschlug, die Kirchgemeinde konnte diesen wählen und der Bischof von Chur genehmigte die getroffene Pfarrerwahl.

 

Kirchgemeinde Schlans

Bereits im Jahre 998 hat Papst Gregor V das Kloster Pfäfers unter sein Patronat genommen. Dieses Kloster besass in Selaune eine Kirche, die vom Kloster aus betreut wurde und an diese die Abgaben zu entrichten waren. Die katholische Pfarrkirche St. Georg (Sogn Gieri) liegt in der Dorfmitte am Südrand des Dorfes unterhalb der Strasse, die von Trun über Schlans und Dardin nach Breil/Brigels resp. Danis/Tavanasa führt. 1184 bestätigte Papst Luzius III., im Zusammenhang mit der Übertragung der Pfarrkirche von Brigels, an das Kloster Disentis, dass die „capella de Selaunes“ auch zur Pfarrei Brigels gehöre. Am 5. Juni 1518 wird die Pfarrei Schlans praktisch selbständig, erhält aber zunächst einmal nur einen Kurator. Noch bei der Kirchweihe von 1630 ist die Pfarrei nur eine „ecclesia filialis“ von Brigels. Bald darauf muss die Kirche aber zur Pfarrkirche erhoben worden sein, denn bei der Visitation des Bischofs Johannes Flugi im Jahre 1643 ist von einer „ecclesia parochialis“ die Rede.

 

Die Kaplaneien

Schon im Jahre 1643 hat der Bischof von Chur, anlässlich einer Pfarreivisite, festgestellt, dass ein Pfarrer die Aufgaben für die grosse Kirchgemeinde Trun nicht allein zu bewältigen vermag. So wurde am 11. Januar 1631 eine Kaplanei mit einem Vikar und 1487 resp. 1509 die Kaplanei Zignau gegründet. Aufgabe des Vikars war einerseits die Entlastung des Pfarrers und anderseits die Übernahme des Schulunterichts, wobei nicht nur im Fach Religion unterichtet wurden, sondern in allen im Zusammenhang mit dem Bildungswesen sich resultierenden Aufgaben.

 

Wallfahrtskirche Maria Licht

Die Wallfahrtskirche „Maria zum Licht“ liegt auf der Terrasse von Acladira, nordwestlich über dem Hauptort Trun. Eigentlich hätte der Weiler Acladira keinen eigenen Seelsorger benötigt. Auslöser dafür, dass die Kirchgemeinde am 6. März 1678 den Bischof von Chur ersuchte, einen Priester in Acladira zu installieren, war die Tatsache, dass von überall her Pilger zur Mutter Gottes strömten, um Schutz und Trost zu erbitten. Im Besitze der Wallfahrtskirche Maria Licht befindet sich die grösste Sammlung von Votivtafeln des Kantons Graubünden. Sie erzählen von frommen Pilgern aus der Surselva, Oberhalbstein, Vals, Churwalden, Mels, Glarus und dem Fürstentum Lichtenstein. Bereits im Jahre 1696 wurden die Pflichten und Rechte des Seelsorgers zwischen der Kirchgemeinde und dem Bischof geregelt. Seit anfangs dieses Jahrhunderts ist das Benefiziat vakant und die seelsorgerische Betreuung der Pilger erfolgt durch das Pfarramt von Trun.

 

Die heutige Kirchgemeinde

Gemäss dem kanonischen Recht (CIC) sind die Kirchgemeinden von Trun und Schlans sowie die Kaplanei Zignau autonom, wobei sie über Jahrzehnte hinweg eine enge Kooperation angestrebt haben und im Jahre 2013 sogar einen gemeinsamen Vorstand für alle drei Körperschaften installiert haben, der für die Abwicklung aller Geschäfte zuständig ist. Am 26. Oktober 2014 hat das Parlament der kantonalen Landeskirche einer Totalrevision der Verordnung über die Finanzierung der örtlichen Kirchgemeinden verabschiedet, welche von der bisherigen Praxis, die Deckung des jeweiligen Rechnungsdefizites der einzelnen Kirchgemeinden Abstand hält und neu einen jährlichen Finanzbeitrag an eine Kirchgemeinde ausrichtet, der abhängig von der Grösse, des Steuerfusses und der Finanzkraft der jeweiligen Kirchgemeinde ist. Dies hatte zur Folge, dass die Kirchgemeinde Schlans wie auch die Kaplanei Zignau das vorgegebene Kriterium der Mindestzahl von Katholiken nicht erfüllt, um in den Genuss des kantonalen Finanzausgleichs zu kommen.

Um weiterhin die seelsorgerische Tätigkeit in der Pfarrei Schlans und in der Kaplanei Zignau aufrechterhalten zu können, war auf der Ebene der Staatskirche eine Fusion unumgänglich. So haben die Mitglieder der Kirchgemeinden Trun und Schlans und der Kaplanei Zignau am 25. November 2015 ihre Körperschaften zur «pleiv catolica romana, s. Martin, Trun» als Staatskirche mit den entsprechenden Strukturen fusioniert. Somit umfasst die neue Kirchgemeinde pleiv catolica romana, Trun das gesamte Gebiet der politischen Gemeinde Trun, wobei aus Sicht des kanonischen Rechts (CIC) die kanonischen Strukturen der pleivs Trun und Schlans sowie der Kaplanei Zignau weiterhin bestehen bleiben und autonom sind. Die Fusion der Kirchgemeinden bezieht sich jedoch allein auf die Aufgaben als Staatskirche.